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Der EU KIDS Act wurde am 17. September 2026 von der Europäischen Kommission als Vorschlag vorgelegt

Wirtschaftsexperten Team Wirtschaftsexperten Team•20. September 2026• 10 Min. Lesezeit
Der EU KIDS Act wurde am 17. September 2026 von der Europäischen Kommission als Vorschlag vorgelegt

Kurz gesagt: Die Europäische Kommission will den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Netzwerken künftig europaweit stärker nach Alter staffeln. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den sogenannten EU KIDS Act im September 2026 vorgestellt. Vorgesehen sind keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren, keine eigenen Nutzerkonten für unter 15-Jährige sowie spezielle, von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Mini-Konten für 13- bis unter 15-Jährige. Der Vorschlag ist allerdings noch kein geltendes EU-Recht.

EU KIDS Act: Was plant die Europäische Kommission für Social Media?

Der Umgang von Kindern und Jugendlichen mit sozialen Netzwerken soll in der Europäischen Union künftig stärker vom Alter abhängig gemacht werden. Ursula von der Leyen stellte den Ansatz im Rahmen ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Europäischen Parlament vor. Am 17. September 2026 legte die Europäische Kommission anschließend den Vorschlag für den sogenannten EU KIDS Act vor.

Die Kommission verfolgt dabei einen schrittweisen Ansatz: Je nach Alter sollen unterschiedliche Schutzmechanismen gelten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Risiken digitaler Plattformen zu schützen und gleichzeitig Eltern stärker in die Kontrolle der Nutzung einzubeziehen.

Der Vorschlag sieht insbesondere vor:

  • Unter 13 Jahren: kein Zugang zu sozialen Netzwerken,
  • 13 bis unter 15 Jahren: sogenannte Mini-Konten, die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit eingeschränkten Funktionen und zeitlichen Begrenzungen,
  • Ab 15 Jahren: eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich möglich sein,
  • 15 bis 18 Jahre: Plattformen sollen besondere Anforderungen an eine sichere Gestaltung ihrer Dienste erfüllen.

Die Europäische Kommission beschreibt den Ansatz als Kombination aus Altersgrenzen, Safety by Design, datenschonender Altersüberprüfung und wirksamer Durchsetzung. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Welche Altersgrenzen sind vorgesehen?

Das geplante Modell unterscheidet mehrere Altersgruppen. Damit soll nicht für alle Minderjährigen dieselbe Regel gelten, sondern ein abgestufter Schutz entsprechend dem jeweiligen Alter geschaffen werden.

  • Unter 13 Jahren: keine Nutzung sozialer Netzwerke nach dem vorgeschlagenen EU-Modell.
  • 13 bis unter 15 Jahre: keine eigenen Nutzerkonten; stattdessen Mini-Konten, die von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt werden.
  • Ab 15 Jahren: grundsätzlich eigene Nutzerkonten möglich.
  • Unter 18 Jahren: Plattformen sollen zusätzliche Anforderungen an eine sichere Gestaltung ihrer Dienste erfüllen.

In ihrer Rede zur Lage der Union erläuterte von der Leyen außerdem, dass die Mini-Konten für 13- bis unter 15-Jährige über eingeschränkte Funktionen und eine zeitliche Begrenzung verfügen sollen. In der Vorstellung des Modells wurde dabei eine Begrenzung auf eine Stunde täglicher Nutzung genannt. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

Warum will die EU die Regeln für Kinder und Social Media verschärfen?

Hinter dem Vorhaben steht die zunehmende Sorge der Europäischen Union über Risiken, denen Kinder und Jugendliche bei der Nutzung digitaler Plattformen ausgesetzt sein können. Dazu zählen unter anderem problematische oder extreme Inhalte, manipulative beziehungsweise suchtfördernde Funktionen, Cybermobbing sowie der Umgang mit persönlichen Bildern und Daten.

Die Europäische Kommission hatte bereits im März 2026 ein spezielles Expertengremium zur Sicherheit von Kindern im Internet eingesetzt. Im Juli 2026 übergab dieses Gremium seine Empfehlungen an die Kommission. Dabei ging es unter anderem um altersgerechte Beschränkungen und einen schrittweisen Zugang zu digitalen Angeboten. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

Der neue KIDS-Act-Vorschlag greift diese Diskussion auf und verbindet Altersgrenzen mit weiteren Anforderungen an die Plattformen. Ein zentraler Gedanke lautet dabei: Nicht allein Kinder sollen nachweisen müssen, dass sie alt genug sind – vielmehr sollen Anbieter stärker dafür verantwortlich sein, ihre Dienste von Anfang an sicher und altersgerecht zu gestalten.

Was bedeutet die geplante Regelung für Instagram, TikTok und Snapchat?

Betroffen wären insbesondere soziale Netzwerke und digitale Dienste, deren Funktionen mit den im Vorschlag beschriebenen Risiken verbunden sind. In der öffentlichen Debatte werden dabei unter anderem Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat genannt.

Entscheidend ist jedoch die konkrete gesetzliche Ausgestaltung. Der KIDS Act definiert den Anwendungsbereich und die technischen Anforderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Deshalb lässt sich derzeit noch nicht für jeden einzelnen Dienst abschließend sagen, welche konkreten Verpflichtungen gelten werden.

Eine besondere Herausforderung ist die Altersüberprüfung. Plattformen müssen feststellen können, welche Altersgruppe ein Nutzer erreicht, ohne dafür unnötig viele persönliche Daten zu erfassen. Genau deshalb gehört eine datenschonende Altersüberprüfung zu den zentralen Säulen des Kommissionsvorschlags. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

Wie soll die Altersprüfung funktionieren?

Die Altersprüfung ist eine der praktischen Kernfragen des geplanten Systems. Ein europaweit einheitlicher Schutz lässt sich nur umsetzen, wenn Plattformen zuverlässig feststellen können, ob ein Nutzer beispielsweise unter 13, zwischen 13 und 14 oder bereits 15 Jahre alt ist.

Gleichzeitig soll die Altersüberprüfung möglichst datensparsam erfolgen. Die Europäische Kommission nennt deshalb eine datenschonende Altersüberprüfung ausdrücklich als Bestandteil des KIDS Act.

Wie die technische Umsetzung im Detail aussehen wird und welche Verfahren Plattformen einsetzen müssen, soll im weiteren europäischen Verfahren konkretisiert werden. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

Was bedeutet „Safety by Design“?

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des EU KIDS Act ist das Prinzip Safety by Design. Dahinter steht der Ansatz, dass digitale Dienste nicht erst reagieren sollen, wenn Probleme auftreten. Stattdessen sollen Schutzmechanismen bereits bei der Gestaltung der Angebote berücksichtigt werden.

Für Minderjährige bedeutet das beispielsweise, dass Plattformen ihre Funktionen, Inhalte und technischen Systeme stärker auf den Schutz junger Nutzer ausrichten müssen.

Die Kommission will dabei auch die bisherige Verantwortungsverteilung verändern. Anbieter sollen stärker nachweisen müssen, dass ihre Dienste für die jeweilige Altersgruppe geeignet und sicher gestaltet sind. :contentReference[oaicite:6]{index=6}

Ist das Social-Media-Verbot bereits beschlossen?

Nein. Der EU KIDS Act ist derzeit ein Vorschlag der Europäischen Kommission und noch kein unmittelbar geltendes EU-Gesetz.

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag am 17. September 2026 angenommen. Anschließend muss das Vorhaben das weitere europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dabei werden insbesondere die konkreten Regelungen, der Anwendungsbereich und die technische Umsetzung beraten.

Die angekündigten Altersgrenzen sind deshalb nicht mit einem bereits geltenden EU-weiten Social-Media-Verbot gleichzusetzen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Details noch verändern. :contentReference[oaicite:7]{index=7}

Gilt das bereits in Deutschland?

Nein. Der am 17. September 2026 vorgestellte EU KIDS Act ist noch keine unmittelbar geltende Regelung in Deutschland.

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag vorgelegt. Nun folgt das weitere europäische Gesetzgebungsverfahren. Erst wenn die entsprechenden europäischen Rechtsakte verabschiedet und anschließend nach den vorgesehenen Regeln wirksam werden, entstehen daraus verbindliche EU-weite Vorgaben.

Für Eltern bedeutet das: Die derzeit vorgestellten Altersgrenzen sind der Inhalt des vorgeschlagenen europäischen Modells und nicht bereits eine unmittelbar geltende gesetzliche Altersgrenze für jedes soziale Netzwerk in Deutschland.

Warum sollen Eltern bei 13- und 14-Jährigen stärker eingebunden werden?

Für die Altersgruppe von 13 bis unter 15 Jahren sieht der vorgeschlagene Ansatz keine persönlichen Nutzerkonten vor. Stattdessen sollen sogenannte Mini-Konten von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt werden.

Diese Konten sollen über eingeschränkte Funktionen verfügen und einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Damit soll Jugendlichen dieser Altersgruppe ein schrittweiser Zugang ermöglicht werden, während Eltern weiterhin eine zentrale Rolle bei der Kontrolle der Nutzung behalten.

Von der Leyen bezeichnete diesen Ansatz als Möglichkeit, Eltern wieder stärker in die Kontrolle über die digitale Nutzung ihrer Kinder einzubeziehen. :contentReference[oaicite:8]{index=8}

Was bedeutet die geplante Regelung für Eltern?

Sollte der vorgeschlagene Ansatz in dieser Form umgesetzt werden, würden Eltern bei der Nutzung sozialer Netzwerke durch 13- und 14-Jährige eine deutlich größere Rolle übernehmen.

Sie wären nach dem Modell insbesondere an der Einrichtung und Beaufsichtigung der Mini-Konten beteiligt. Gleichzeitig sollen Plattformen technische Schutzmechanismen bereitstellen, die eine altersgerechte Nutzung unterstützen.

Für Familien dürfte damit auch die Frage wichtiger werden, wie Kinder und Jugendliche mit digitalen Angeboten umgehen und welche Regeln innerhalb der Familie für Smartphone, Social Media und Bildschirmzeit gelten.

Was passiert als Nächstes?

Nach der Vorstellung des EU KIDS Act muss der Vorschlag nun im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten werden. Dabei werden die konkreten rechtlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung näher festgelegt.

Besonders relevant sind dabei mehrere Fragen:

  • Welche konkreten Plattformen und Dienste fallen unter die Regelungen?
  • Wie wird das Alter der Nutzer datenschutzkonform überprüft?
  • Wie werden Elternkontrolle und Mini-Konten technisch umgesetzt?
  • Welche Funktionen dürfen Minderjährigen zur Verfügung stehen?
  • Wie werden die Vorgaben gegenüber Plattformen durchgesetzt?
  • Welche konkreten Anforderungen gelten für das Prinzip „Safety by Design“?

Erst im weiteren Verfahren wird sich zeigen, welche Details des ursprünglichen Vorschlags unverändert übernommen werden und welche Anpassungen noch vorgenommen werden.

Häufige Fragen zum geplanten EU KIDS Act

Ab welchem Alter sollen Kinder soziale Netzwerke nutzen dürfen?

Nach dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Modell sollen Kinder unter 13 Jahren keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben. Für 13- bis unter 15-Jährige sind beaufsichtigte Mini-Konten mit eingeschränkten Funktionen vorgesehen.

Ab wann soll ein eigenes Social-Media-Konto möglich sein?

Der Vorschlag sieht ein Mindestalter von 15 Jahren für ein eigenes Nutzerkonto vor. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung muss das weitere europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. :contentReference[oaicite:9]{index=9}

Gilt das Social-Media-Verbot bereits in Deutschland?

Nein. Der EU KIDS Act ist bislang ein Vorschlag der Europäischen Kommission und noch kein geltendes EU-weites Gesetz.

Welche Plattformen könnten betroffen sein?

Die Regelungen richten sich insbesondere auf soziale Netzwerke und digitale Dienste, die für Minderjährige relevante Risiken darstellen können. In der öffentlichen Diskussion werden beispielsweise Instagram, TikTok und Snapchat genannt. Welche konkreten Dienste letztlich erfasst werden, hängt von der endgültigen rechtlichen Ausgestaltung ab.

Warum gibt es für 13- und 14-Jährige spezielle Konten?

Der Vorschlag verfolgt einen abgestuften Ansatz. Jugendliche zwischen 13 und unter 15 Jahren sollen keinen eigenen persönlichen Account erhalten, sondern Mini-Konten nutzen können, die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Diese sollen mit eingeschränkten Funktionen und zeitlichen Begrenzungen verbunden sein. :contentReference[oaicite:10]{index=10}

Was bedeutet Safety by Design?

Safety by Design bedeutet, dass Sicherheits- und Schutzmechanismen bereits bei der Entwicklung und Gestaltung digitaler Dienste berücksichtigt werden sollen. Die Plattformen sollen nach dem Vorschlag stärker nachweisen müssen, dass ihre Angebote für Minderjährige sicher und altersgerecht gestaltet sind.

Ist die Altersgrenze von 15 Jahren schon endgültig?

Nein. Die Altersgrenze von 15 Jahren ist Bestandteil des Vorschlags der Europäischen Kommission. Der Vorschlag muss noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kann dabei verändert werden.

Fazit

Die Europäische Kommission hat mit dem EU KIDS Act einen konkreten Vorschlag für einen europaweit stärker altersgestuften Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet vorgelegt. Vorgesehen sind keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren, keine eigenen persönlichen Nutzerkonten für unter 15-Jährige sowie beaufsichtigte und eingeschränkte Mini-Konten für 13- bis unter 15-Jährige.

Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen Plattformen zudem besondere Anforderungen an eine sichere Gestaltung ihrer Angebote erfüllen. Ergänzt werden soll das Modell durch datenschonende Altersüberprüfung und eine stärkere Verantwortung der Plattformbetreiber.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vorschlag und geltendem Recht: Der EU KIDS Act wurde am 17. September 2026 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, ist aber noch nicht als verbindliches EU-weites Gesetz in Kraft. Die konkreten Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern. :contentReference[oaicite:11]{index=11}


Dieser Beitrag informiert über den von der Europäischen Kommission am 17. September 2026 vorgeschlagenen EU KIDS Act und den aktuellen Stand des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Die dargestellten Altersgrenzen und Schutzmaßnahmen geben den derzeit veröffentlichten Vorschlag wieder und stellen keine bereits geltenden gesetzlichen Vorgaben dar.

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