- Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wurde am 21. Januar 2026 verkündet, die meisten Änderungen gelten seit dem 22. Januar 2026.
- Weitere Teile folgen: Rechte zur Fortführung von Direktversicherungen nach Zeiten ohne Entgelt ab 1. Juli 2026, der erhöhte Förderbetrag für Geringverdiener ab 1. Januar 2027.
- Gute Corporate Benefits müssen zum Unternehmen und zu den Mitarbeitern passen, nicht zum Prospekt eines einzelnen Versicherers.
- Robin Schütt berät als unabhängiger Makler Betriebe, Geschäftsführer und Selbstständige deutschlandweit.
Was sich 2026 bei der betrieblichen Altersversorgung getan hat
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist kein großer Wurf, aber ein spürbarer Schritt. Es soll die betriebliche Altersversorgung weiter verbreiten, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen. Unter anderem wird die Teilnahme an Sozialpartnermodellen erleichtert, auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber. Wer in der Elternzeit oder in Zeiten ohne Entgelt eine Direktversicherung ruhen ließ, kann sie nach den neuen Regeln ab Juli 2026 leichter fortführen. Und für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll der steuerliche Förderbetrag zum 1. Januar 2027 spürbar steigen.
Für Arbeitgeber bedeutet das keine Pflicht zu hektischem Handeln, wohl aber einen guten Anlass, die bestehende Regelung zu prüfen. Viele Verträge stammen aus einer Zeit, in der andere Regeln galten, und passen nicht mehr zur heutigen Belegschaft.
Corporate Benefits: mehr als ein Extra im Arbeitsvertrag
Unter Corporate Benefits versteht man Leistungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt anbietet. Besonders gefragt sind solche, die Sicherheit schaffen: die betriebliche Altersversorgung, die Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Gesundheitsleistungen. Der Wert liegt weniger in der einzelnen Leistung als in der Passung. Ein Betrieb mit vielen jungen Mitarbeitern hat andere Bedürfnisse als ein Handwerksbetrieb mit langjähriger Stammbelegschaft.
Robin Schütt rät deshalb, nicht mit dem Produkt zu beginnen, sondern mit der Frage, was die Belegschaft tatsächlich braucht und was der Betrieb dauerhaft tragen kann. Erst danach wählt er mit dem Unternehmer gemeinsam Durchführungsweg und Anbieter aus. Weil sein Büro keinem Versicherer gehört, kommen dafür Angebote aus dem gesamten Markt infrage.
Erst der Betrieb, dann die Benefits
Benefits lassen sich nur dann gut finanzieren, wenn das Unternehmen selbst stabil abgesichert ist. Zur Absicherung des Betriebs gehören je nach Branche Haftpflicht, Sachwerte und Cyber-Risiken, außerdem die persönliche Haftung der Geschäftsführung über eine D&O-Versicherung. Wer als Unternehmer einen Makler für Gewerbeversicherungen sucht, sollte darauf achten, dass der Berater nicht nur Verträge sammelt, sondern die Risiken des Betriebs im Zusammenhang betrachtet.
Bei Schütt & Partner gilt dafür das „Ärztehaus-Prinzip“: Je nach Thema holt der feste Ansprechpartner einen Spezialisten dazu, etwa für Cyber und Haftung oder für die betriebliche Vorsorge. Das Netzwerk umfasst nach Angaben des Büros rund 60 Experten. Für den Unternehmer bleibt es bei einer Person, die alles koordiniert.
Auch der Chef gehört dazu
Beim Thema Benefits wird der Geschäftsführer selbst oft vergessen. Dabei ist er als Gesellschafter-Geschäftsführer häufig derjenige mit dem größten Versorgungsbedarf, weil er in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist. Robin Schütt betrachtet deshalb betriebliche Absicherung der Mitarbeiter und persönliche Vorsorge des Unternehmers gemeinsam. Eine ausführliche Erklärung bietet der Fachbeitrag GGF-Versorgung für GmbH-Geschäftsführer. Wer den Menschen hinter dem Konzept kennenlernen möchte, findet im Porträt von Robin Schütt mehr.
- Bestandsaufnahme: Welche Verträge und Zusagen gibt es bereits?
- Belegschaft: Wer braucht was, und was würde tatsächlich genutzt?
- Finanzierbarkeit: Welcher Beitrag ist dauerhaft tragbar, auch in schwächeren Jahren?
- Rechtliche Lage: Welche Änderungen aus dem BRSG II betreffen den Betrieb?
- Anbieterauswahl: Marktvergleich statt Einzelangebot, mit Steuerberater abstimmen.
Häufige Fragen
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge, rechtlich meist betriebliche Altersversorgung genannt, ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber läuft. Sie kann vom Arbeitgeber finanziert oder durch Entgeltumwandlung vom Mitarbeiter getragen werden.
Was sind Corporate Benefits?
Corporate Benefits sind Leistungen, die ein Unternehmen zusätzlich zum Gehalt anbietet, zum Beispiel betriebliche Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsschutz oder Gesundheitsangebote.
Wofür braucht ein Unternehmer einen Versicherungsmakler?
Ein unabhängiger Makler vergleicht Anbieter aus dem gesamten Markt, ordnet betriebliche und private Absicherung und koordiniert Spezialisten für einzelne Themen.
Kontakt zu Robin Schütt
Schütt & Partner · unabhängiger Versicherungsmakler · Waldshut-Tiengen- 📍 Krenkingen 115, 79761 Waldshut-Tiengen
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Die gesetzlichen Angaben beruhen auf dem Stand Oktober 2026 (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 14). Angaben zum Netzwerk beruhen auf Angaben von Schütt & Partner.
